Mittelverwendung

UNSERE SERVICELEISTUNGEN


Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität. 

Private Equity

Private Equity steht für die Finanzierung von in der Regel nicht börsennotierten Unternehmen durch private und institutionelle Investoren. Doch nicht nur frisch gegründete Unternehmen, sondern auch fest etablierte Firmen, die ihr Geschäftsfeld erweitern und neue Märkte erschließen wollen, benötigen Kapital, welches durch Private Equity erbracht wird. Für alle Situationen im Leben eines Unternehmens stellt Private Equity eine hervorragende Möglichkeit zur Kapitalgewinnung dar. Für die Investoren, die in Private Equity Fonds investieren, steht wiederum eine attraktive Rendite im Vordergrund

Wir prüfen

Ist der Geschäftsgegenstand eindeutig begrenzt und klar definiert?

Ist das Konzept klar verständlich und wirtschaftlich schlüssig (Gewinnerzielungsabsicht)

Wird der Anleger unnötig lange gebunden oder kann er leicht seinen Anteil wieder übertragen, bzw. aussteigen?

Hat der Unternehmer sich für einen langen Zeitraum zur Geschäftsführung verpflichtet?

Besteht eine wirksame Mittelverwendungskontrolle?

Ist der Treuhänder oder Mittelverwendungskontrolleur geeignet, d.h. unabhängig, Ehrenberufler oder Bank, keine natürliche Einzelperson?

Besteht ein Katalog zustimmungsbedürftiger Handlungen für die Geschäftsleitung z.B. für die Aufnahme von Fremdmitteln?

Kann der Anleger von Anfang an über den Erlös frei verfügen? Also keine automatische Wiederanlage oder Gutschrift

Sind die Weichkosten (nicht wertbildende Aufwendungen wie Konzeption, Vertrieb, Verwaltung, Treuhänder) angemessen?

Trägt der Anleger das Platzierungsrisiko- oder ist eine Rückabwicklungsmöglichkeit vorgesehen?

Wird der Vermittler, soweit möglich von der Haftung freigestellt?

Mittelverwendungskontrolle

Mittelverwendungskontrolle
Die Mittelverwendungskontrolle bezeichnet die Kontrolle der Verwendung von Geldern der Kapitalanleger.

Für die Kapitalgeber übt die IKV die Mittelverwendungskontrolle bezogen auf den Investmentvertrag aus. Bei der IKV wird das Geld der Kapitalgeber zeitweilig geparkt, bis bestimmte im Vorfeld festgelegte Voraussetzungen eingetroffen sind. Mit dieser Mittelverwendungskontrolle soll ausgeschlossen werden, dass der Initiator allein über Mittel verfügen kann.
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